← Zurück zur Startseite

Start / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.05.2026

Verwender dieser AGB

TS Web

| Dorian Tim Seißing (Einzelunternehmen)

Vor dem Leipziger Tor 21

06780 Zörbig

Deutschland

E-Mail: hello@ts.agency

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

EU-Kleinunternehmer:

Bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU wendet die Agentur die europäische Kleinunternehmerregelung gem. § 19a UStG an (EU-Gesamtumsatz < 100.000 EUR).

Bei Leistungen in Drittstaaten (z.B. Schweiz) gelten die jeweiligen lokalen Mehrwertsteuerregelungen.

Der Kunde ist für etwaige Reverse-Charge-Verpflichtungen selbst verantwortlich.

§1 Geltungsbereich, Begriffe, Rangfolge

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der TS Web | Dorian Tim Seißing („Agentur“) gegenüber ihren Kunden („Kunde“).

Die Agentur erbringt Leistungen vorrangig gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Projektvertrag, Wartungsvertrag, Leistungsbeschreibung, SLA, Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB ergänzen die Individualvereinbarung.

AGB-Änderungen:

Für einmalige Projektverträge gelten diese AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Änderungen wirken nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden. Für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartung/Hosting) kann die Agentur Änderungen in Textform ankündigen; sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen.

§2 Vertragsschluss, Einbeziehung, Textform

Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme eines Angebots in Textform, (b) Unterzeichnung eines Vertrags, oder (c) Leistungsbeginn durch die Agentur auf Wunsch des Kunden.

Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Kündigungen) haben mindestens in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen, soweit das Gesetz nicht zwingend eine strengere Form verlangt.

§3 Leistungsgegenstand und Leistungsänderungen

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen im Bereich:

Konzeption, Design und technische Umsetzung von Websites (insb. WordPress/Elementor)

Optimierung (z. B. Performance, Basis-SEO) ohne Erfolgs-/Rankinggarantie

Foto- und Videoproduktion als Zusatzleistung

Wartung/Support ausschließlich nach gesondertem Wartungsvertrag

optional Hosting/Domain-Leistungen als Vermittlung/Reselling über Drittanbieter.

Die Agentur schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Rechtsberatung (z. B. Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutzrecht) und keine Schulungen.

Ziel ist die Darstellung der Website in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Hauptversionen der gängigen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Microsoft Edge) sowie auf gängigen mobilen Endgeräten. Eine Kompatibilität mit veralteten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht geschuldet.

Change Requests:

Änderungs- oder Erweiterungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden als Zusatzleistungen gesondert angeboten und abgerechnet. Zusatzleistungen werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung mindestens in Textform beauftragt wurden und der Kunde vorab über die voraussichtlichen Kosten informiert wurde.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung (z. B. Texte, Logos, Medien, Produktdaten, Hosting-/Domain-Zugänge, Ansprechpartner).

Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der von ihm gelieferten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten oder Vorgaben geltend gemacht werden, und ersetzt der Agentur die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand der Agentur wird nach dem vereinbarten Stundensatz, hilfsweise nach dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Standardstundensatz der Agentur abgerechnet. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung zu pausieren.

§5 Termine, Leistungshindernisse

Termine/Meilensteine setzen rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (z. B. Ausfälle von Hostern/Plugins/Schnittstellen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe) berechtigen zur angemessenen Terminverschiebung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§6 Abnahme (Werkleistungen)

Werkleistungen (insb. Website, Design, Foto-/Video-Endprodukte) sind nach Fertigstellung abzunehmen.

Der Kunde prüft die bereitgestellte Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme oder meldet Mängel in Textform konkret (Beschreibung, Reproduzierbarkeit, ggf. Screenshots/Beispiele).

Erfolgt innerhalb der Frist keine Mängelmeldung oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv (z. B. Live-Schaltung, Veröffentlichung), gilt die Leistung als abgenommen.

Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung; sie werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.

Abnahmeverweigerung: Die Abnahme kann nur verweigert werden, wenn:

Die Leistung wesentliche funktionale Mängel aufweist (z.B. Navigation funktionsunfähig, Formulare nicht absendbar, Site auf >50% der vereinbarten Endgeräte/Browser fehlerhaft)

Das Werk erheblich von schriftlich vereinbarten/freigegebenen Entwürfen, Layouts oder der Leistungsbeschreibung abweicht (nicht: bloße Geschmacksfragen, Farbabweichungen <10%, typografische Details)

Vereinbarte Performance-Kennzahlen (sofern verbindlich vereinbart) deutlich verfehlt werden (>20% Abweichung).

Unwesentliche Mängel, Design-Detailwünsche oder nachträgliche Änderungswünsche berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden als Nachbesserung (innerhalb Gewährleistung) oder Change Request behandelt.

§7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

Es gilt die Vergütung gemäß Angebot/Vertrag.

Abschlagszahlungen/Teilrechnungen sind zulässig, sofern vereinbart oder nach Projektfortschritt sachlich gerechtfertigt.

Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind im Projektvertrag vereinbarte Abschlagszahlungen (z.B. Anzahlung bei Vertragsschluss, Restzahlung vor/nach Übergabe) gemäß individueller Vereinbarung fällig.

Fremdkosten & Lizenzen:

Laufende Kosten für Drittanbieter-Tools (z. B. Lizenzen für Themes, Plugins oder Cookie-Consent-Tools) sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten und vom Kunden zu tragen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Agentur den Kunden vor Vertragsschluss (z. B. im Angebot) oder vor Anschaffung des Tools auf die Notwendigkeit und die anfallenden Kosten hingewiesen hat. Soweit im Angebot/Projektvertrag Auslagen bereits als abgegolten vereinbart sind, sind diese Kosten hiervon umfasst.

Bei bereits laufenden Tool-Abonnements der Agentur (z.B. Elementor Pro, Adobe Fonts) erfolgt die Kostenbeteiligung nur, wenn im Angebot aufgeführt oder im individuellen Vertrag so geregelt.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

Bei Verzug gelten Verzugszinsen:

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB): 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. (§ 288 Abs. 2 BGB)

Gegenüber Verbrauchern (falls ausnahmsweise B2C): 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. (§ 288 Abs. 1 BGB)

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind.

Aufrechnung/Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§7a Reisekosten und Vor-Ort-Termine

Vor-Ort-Termin im Sinne dieser AGB ist jede Leistungserbringung außerhalb der Geschäftsräume der Agentur (Zörbig), die

vom Kunden ausdrücklich gewünscht oder beauftragt wurde, oder

sich aus dem Charakter der Leistung nicht anders erbringen lässt (z. B. Foto- und Videoproduktionen, Location-Shootings, Drohnenaufnahmen, Vor-Ort-Workshops, Einweisungen am Objekt).

Kilometerpauschale:

Für die An- und Abreise mit dem Kraftfahrzeug berechnet die Agentur 0,50 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg). Die Pauschale deckt Kraftstoff, Fahrzeugverschleiß, Versicherung sowie anteilige Fahrzeug-Fixkosten ab. Maßgeblich ist die routenübliche Strecke laut gängigem Routenplaner (z. B. Google Maps) zum Zeitpunkt der Anreise.

Tatsächliche Reisekosten:

Überschreiten die tatsächlich anfallenden Reisekosten die Kilometerpauschale nachweislich (z. B. bei Anreise per Flugzeug, Bahn, Fernbus, Fähre oder Mietwagen) oder ist eine Anreise mit dem Pkw nicht zweckmäßig, werden die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis (Belege) abgerechnet. Die Agentur wählt ein wirtschaftlich angemessenes Verkehrsmittel (Bahn 2. Klasse, Economy-Flüge). Höherwertige Buchungsklassen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

Fahrtzeit:

Die für An- und Abreise aufgewendete Zeit wird mit dem halben vereinbarten Stundensatz der Agentur berechnet. Fehlt eine individuelle Vereinbarung, gilt der zum Zeitpunkt der Leistung geltende Standardstundensatz der Agentur. Die Erfassung erfolgt in 15-Minuten-Schritten (auf volle 15 Minuten aufgerundet).

Weitere Auslagen:

Übernachtungen, Parkgebühren, Maut, ÖPNV-/Taxikosten sowie Verpflegungspauschalen bei mehrtägigen Terminen werden nach tatsächlichem Aufwand und gegen Nachweis berechnet. Verpflegungspauschalen orientieren sich an den gesetzlichen Pauschbeträgen gem. § 9 Abs. 4a EStG.

Vorabinformation und Deckelung:

Die Agentur weist die voraussichtlichen Reisekosten im Angebot oder spätestens vor Durchführung des Termins in Textform aus. Überschreitungen von mehr als 20 % gegenüber dieser Schätzung sind nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform abrechenbar, es sei denn, der Mehraufwand beruht auf vom Kunden zu vertretenden Umständen (z. B. kurzfristige Terminverlegung, zusätzliche Termine, unvollständige Mitwirkung).

Unterauftragnehmer und Kooperationspartner:

Werden zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner (insb. Foto- und Videografen, Drohnenpiloten, Techniker) eingesetzt, gelten deren Reisekosten und Fahrtzeiten im Verhältnis zum Kunden als Kosten der Agentur und werden nach den vorstehenden Absätzen 1 bis 6 weiterberechnet. Alternativ kann die Agentur die vom Dritten in Rechnung gestellten Reisekosten ohne Aufschlag 1:1 weitergeben, sofern dies im Angebot ausgewiesen ist. Bei zeitgleichem Einsatz mehrerer Personen in einem Fahrzeug wird die Kilometerpauschale nur einmal berechnet; Fahrtzeit wird pro anwesender Fachkraft separat angesetzt.

Mehrere Auftraggeber auf einer Fahrt:

Werden auf einer Fahrt Leistungen für mehrere Kunden erbracht, werden Kilometerpauschale und Fahrtzeit anteilig nach Zeitaufwand bzw. Wegstrecke aufgeteilt.

Abgrenzung:

Fahrten zwischen Wohnsitz und Betriebssitz der Agentur sowie Besprechungen per Telefon- oder Videokonferenz stellen keine Vor-Ort-Termine im Sinne dieser Regelung dar und werden nicht gesondert berechnet.

§8 Nutzungsrechte, Herausgabe, Portfolio

Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

Der Kunde erhält – soweit nicht anders vereinbart – die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an Drittsoftware (Themes, Plugins, Stockmedien, Schriften etc.) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

Foto- und Videoproduktion:

Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – die Nutzungsrechte für die kommerzielle Nutzung auf eigener Website, in Social Media, Print und Werbematerialien. Rohdaten (RAW, LOG, ungeschnittene Clips) werden nicht herausgegeben. Model Releases organisiert der Kunde; bei abgebildeten Mitarbeitern gilt die schriftliche Freigabe im Projektvertrag als ausreichend.

Soweit im Angebot oder Projektvertrag weitergehende Nutzungsrechte vereinbart sind, gehen diese Individualvereinbarungen diesen AGB vor.

Herausgabe von Arbeitsergebnissen:

Der Quellcode der Website (HTML/CSS/JavaScript, Theme-Dateien, Plugin-Konfigurationen) wird nach vollständiger Zahlung in dem Umfang übergeben, der für die vereinbarte bestimmungsgemäße Nutzung, Pflege und Aktualisierung der Website erforderlich ist.

Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Fotodateien, LOG-Videodateien, Projektdateien wie Figma/Adobe XD/PSD) sowie von Entwicklungs-Dateien (z.B. lokale Backup-Versionen, Versionskontrollsysteme) ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

Open-Source-Software (WordPress Core, GPL-Themes/-Plugins) unterliegt den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Premium-Plugins/Themes werden i.d.R. als Reselling lizenziert; eine Weitergabe der Lizenz an Dritte ist ausgeschlossen.

Die Agentur darf das Projekt als Referenz in Portfolio/Website/Präsentationen verwenden (inkl. Logo/Name), sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.

Sollte der Kunde die Arbeitsergebnisse später so stark verändern oder bearbeiten, dass der ursprüngliche Designcharakter entstellt wird, ist die Agentur berechtigt, die Entfernung der Urhebernennung (z. B. im Impressum/Footer) zu verlangen. Der Kunde hat diesem Verlangen innerhalb von 14 Tagen nachzukommen.

§9 Gewährleistung (B2B)

Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln leistet die Agentur nach Wahl Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz).

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme (§ 6) bei B2B-Verträgen, soweit gesetzlich zulässig.

Soweit der jeweilige Projektvertrag explizit einen anderen Bezugspunkt nennt (z.B. „ab Übergabe“ oder „mit dem Datum der Übergabe beginnend“), ist dieser Zeitpunkt maßgeblich. Fehlt eine solche Regelung im Projektvertrag, gilt die Abnahme gemäß § 6 dieser AGB als Fristbeginn.

Kein Mangel liegt vor bei Störungen, die verursacht sind durch:

Änderungen durch den Kunden/Dritte ohne Zustimmung der Agentur

Drittanbieterleistungen (Hosting, Plugins, Schnittstellen) außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur

Bedienfehler, unsachgemäße Nutzung oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Systemumgebung

fehlende Updates/Sicherheitsmaßnahmen, sofern kein Wartungsvertrag besteht.

§10 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, ausgebliebene Einsparungen.

Für Datenverlust haftet die Agentur nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist für regelmäßige Backups verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Keine Haftung für SEO-/Ranking-Erfolg, Conversion, Umsätze oder wirtschaftliche Zielerreichung.

§11 Wartung / Support

Wartung/Support werden nur geschuldet, wenn ein gesonderter Wartungsvertrag besteht.

Unberührt bleibt eine im Projektvertrag vereinbarte Einarbeitungsphase unmittelbar nach Übergabe (typischerweise 7 Tage), in der die Agentur bei technischen Rückfragen zur Bedienung/Funktionsweise der Website per E-Mail oder telefonisch unterstützt. Diese Phase umfasst KEINE Fehlerbehebung von Mängeln (→ § 9 Gewährleistung), KEINE inhaltlichen Änderungen (→ § 3.4 Change Requests) und keine Systemwartung.

Umfang, Reaktionszeiten und Inhalte der Wartung ergeben sich aus dem Wartungsvertrag.

Die Agentur darf Wartungsleistungen aussetzen, wenn der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist oder Sicherheitsrisiken durch Kundeneingriffe entstehen.

§12 Hosting/Domain (Vermittlung/Reselling)

Sofern Hosting/Domain-Leistungen angeboten werden, erfolgen diese regelmäßig über Drittanbieter (Vermittlung/Reselling). Es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Providers/Registrars.

Der Kunde ist verantwortlich für rechtmäßige Inhalte, Domainrechte (Marken-/Namensrechte) und die Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten auf seiner Website.

Missbräuchliche Nutzung (z. B. Spam, Malware, rechtswidrige Inhalte) berechtigt zur Sperrung und außerordentlichen Kündigung.

§13 Datenschutz, DDG, TDDDG, Auftragsverarbeitung

Die Parteien beachten die DSGVO.

Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Hosting/Wartung mit Datenbankzugriff), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO.

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Ausgestaltung seiner Website (Impressum/Informationspflichten nach DDG, Cookie-/Tracking-Themen nach TDDDG, Datenschutzerklärung nach DSGVO).

Die Agentur kann technische Implementierung von Cookie-Consent-Tools, Datenschutz-Generatoren oder Impressums-Templates unterstützen, schuldet aber keine rechtliche Prüfung oder Garantie der Rechtskonformität.

Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Behörden frei, die aufgrund rechtlich mangelhafter Rechtstexte, fehlender Einwilligungen oder unzulässiger Datenverarbeitung auf der Website entstehen, sofern diese nicht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Fehlberatung der Agentur beruhen.

§14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies gilt auch über Vertragsende hinaus.

§15 Kündigung / Projektabbruch durch den Kunden (§ 648 BGB)

Der Kunde kann Werkverträge nach § 648 BGB jederzeit kündigen.

Vergütung bei Projektabbruch: Die Agentur rechnet alle bis zur Kündigung tatsächlich geleisteten Stunden (inkl. Konzeption, Projektmanagement, Abstimmung, Produktion, Umsetzung) nach dem im Angebot/Vertrag ausgewiesenen Stundensatz ab.

Deckelung: Die nach Absatz 2 zu zahlende Summe ist auf das vereinbarte Gesamt-/Pauschalhonorar begrenzt.

Eine geleistete Anzahlung wird angerechnet; Differenzen werden nach Schlussrechnung fällig bzw. erstattet.

Übergabe bei Kündigung: Nach Ausgleich der bis zur Kündigung fälligen Vergütung erhält der Kunde die bis dahin entstandenen Arbeitsergebnisse in dem vertraglich vereinbarten Format/Stand. Vor Zahlung kann die Agentur die Herausgabe/Übergabe verweigern.

§16 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Zörbig.

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand ebenfalls Zörbig.

In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Internationale Kunden:

Bei Kunden in EU-Mitgliedstaaten gilt ergänzend die Rom-I-VO (Verordnung EG Nr. 593/2008). Erfüllungsort für alle Leistungen ist Zörbig, Deutschland.

Bei Kunden in der Schweiz gilt das Lugano-Übereinkommen.

Bei Kunden in Frankreich kann zusätzlich französisches Verfahrensrecht zur Anwendung kommen; Vertragssprache ist Deutsch, bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Währungsrisiken bei Zahlungen in Fremdwährungen trägt der Kunde.

§17 Besondere Vereinbarungen für internationale Kunden

Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt ergänzend:

Vertragssprache ist Deutsch; bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich

Zahlungen erfolgen in EUR auf deutsches Konto; Überweisungsgebühren und Währungsrisiken trägt der Kunde

Der Kunde ist für länderspezifische Steuerpflichten (z.B. Quellensteuer, Reverse Charge, Meldepflichten) selbst verantwortlich

Die Agentur übernimmt keine Beratung zu länderspezifischen rechtlichen Anforderungen (z.B. französische CGV-Pflicht, Schweizer DSG, österreichische E-Commerce-Vorgaben).

Bei Streitigkeiten mit internationalen Kunden ist deutsche Rechtssprache maßgeblich; Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren trägt der Kunde.

§18 Schlussbestimmungen

Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.